Abrechnungsinformationen

Was muss man wissen zum Thema Abrechnung?

  • Für die Abrechnung der MRT-Untersuchung ist verpflichtend die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung von 1996 (!) zu verwenden. Dabei stehen originäre Abrechnungsziffern zur Verfügung (keine Analogziffern). Für eine normale MRT-Untersuchungen werden in fester Kombination für die Untersuchung von Gelenken z.B. die GOÄ-Abrechnungsziffern 5729,5731,5733,602 und für die Untersuchung der Wirbelsäule z.B. die GOÄ-Abrechnungsziffern 5705,5731,5733,602 verwendet. Damit müssen Sie für eine Gelenkuntersuchung mit Kosten ab 419,30€ (Normalfaktor von 1,8) und für eine Wirbelsäulenuntersuchung mit Kosten ab  608,15€ (Normalfaktor von 1,8) rechnen, im Einzelfalls sind z.B. bei Untersuchungserschwernissen auch höhere Faktoren (bis 2,5fach) möglich. Dabei ist zu bedenken, dass diese vom Staat festgelegten Abrechnungsgebühren seit 1996 nicht mehr verändert wurden, so dass Sie hochmoderne Medizin zu Preisen aus dem letzten Jahrtausend erhalten!

  • Bei Durchführung von interventioneller Schmerztherapie werden die gleichen GOÄ-Ziffern unter Ausschluss der GOÄ-Ziffer 5731 (da der Inhalt dieser Gebührenziffer nicht erbracht werden) abgerechnet, die Leistungen für die eigentliche Intervention kommen selbstverständlich zusätzlich dazu.

  • Private Krankenversicherungen und die staatliche Beihilfe müssen diese Kosten bei medizinischer Notwendigkeit auch bei Untersuchung durch einen Orthopäden erstatten, die Durchführung einer MRT-Untersuchung ist kein Privileg der Radiologen! Hierzu liegt eine abschließende obergerichtliche aktuelle Entscheidung vor (BayObLG München, Endurteil v. 18.01.2022 – 1 ZRR 40/20). Aufgrund des obergerichtlichen Status dieses Urteils gilt diese Gerichtsaussage auch für Niedersachsen.

  • Da wir mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, DAK, etc.) keine Vertragsbeziehungen haben, können wir keine MRT-Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen und Sie würden als gesetzlich versicherte(r) Selbstzahler(in) die Gebühren nach MRT-Durchführung und Rechnungserhalt selbst begleichen dürfen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, beim Vorliegen von entsprechenden Gründen (z.B. Platzangst, Adipositas, Kleinkind mit Betreuungsnotwendigkeit während der Untersuchung, etc.) eine Einzelfall-Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen und nach entsprechender (schriftlicher!) Kostenübernahmeerklärung diese Untersuchung trotzdem auch bei uns durchführen zu lassen. In diesem Falle wären aber auch Sie für uns Rechnungsempfänger, Sie würden dann im Nachgang diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Ein schriftlicher Befund für Ihre weiterbehandelnden Ärzte ist ohne weitere Kosten inkludiert. Bei Wunsch erhalten Sie zusätzlich die MRT-Bilder auf CD gegen 5,00€ Sachkostenbeitrag.

Weitere Optionen:

Dr. med. Robert Bethke, MHBA

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diplom-Osteopath (DAAO)

Fax: 04131-405100
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